Mittwoch, 16. November 2016

1000 Euro Mindestpension

Mindestpension“ – der Begriff kommt so im gültigen Gesetz nicht vor. Bisher gibt es „Pension“ plus „Zulage“ wenn man unter 900 Euro Einkommen hat.

Und wenn die „Mindestpension mit 30 Beitragsjahren“ kommt?

Fall A – Rumäne arbeitet 20 Jahre in Rumänien und 15 Jahre in Österreich – Er erhält die 1000 Euro österr. Pension zur rumänischen.
Fall B – Türke arbeitet 1 Jahr in Österreich, 10 Jahre in der Türkei und kauft in der Türkei (zum Preis von 2 Ziegen) 19 Beitragsjahre nach – Er erhält die 1000 Euro österr. Pension zur türkischen.

Detail am Rande:
Pension“ wird auch ins Ausland gezahlt „Zulage“ nicht – gibt es aber die „Mindestpension“, so erhalten Fall A und B die 1000 Euro österr. Pension auch, wenn sie in Bukarest oder Izmir wohnen.


Wenn es also Ziel war ein angeschlagenem System weiter zu schädigen, dann ist das mit dieser Gesetzesnovelle gelungen.
Banken und Versicherungen werden es den Herrschaften im Ministerium schon zu danken wissen.

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