„Mindestpension“
– der Begriff kommt so im gültigen Gesetz nicht vor. Bisher gibt
es „Pension“ plus „Zulage“ wenn man unter 900 Euro Einkommen
hat.
Und
wenn die „Mindestpension mit 30 Beitragsjahren“ kommt?
Fall
A – Rumäne arbeitet 20 Jahre in Rumänien und 15 Jahre in
Österreich – Er erhält die 1000 Euro österr. Pension zur
rumänischen.
Fall
B – Türke arbeitet 1 Jahr in Österreich, 10 Jahre in der Türkei
und kauft in der Türkei (zum Preis von 2 Ziegen) 19 Beitragsjahre
nach – Er erhält die 1000 Euro österr. Pension zur türkischen.
Detail
am Rande:
„Pension“
wird auch ins Ausland gezahlt „Zulage“ nicht – gibt es aber die
„Mindestpension“, so erhalten Fall A und B die 1000 Euro österr.
Pension auch, wenn sie in Bukarest oder Izmir wohnen.
Wenn
es also Ziel war ein angeschlagenem System weiter zu schädigen, dann
ist das mit dieser Gesetzesnovelle gelungen.
Banken
und Versicherungen werden es den Herrschaften im Ministerium schon zu
danken wissen.
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