Sonntag, 23. Oktober 2016

Eine Kleinigkeit vergessen?

Am 17.10.2016 erschien im NEWS ein Artikel zur Pensionsreform von Carina Pachner in dem ich einen kleinen, aber weitreichenden Fehler entdeckte

Die Ausgleichszulage (§ 292 ff ASVG) hat nichts mit einer „Mindestpension“ zu tun sondern ist eine Leistung der Sozialhilfe! Aus diesem Grund konnte sie auch in den Ausnahmenkatalog der EU-Verordnung 883 aufgenommen werden und muss deshalb nicht exportiert werden.

Sie schreibt über die Verknüpfung von Ausgleichszulage und Beitragsmonaten so locker und unbedarft, wie das auch im Gesetzesentwurf steht. Dies hat aber weitreichende Auswirkungen, welche (bewusst?) verschwiegen werden.
1 - „Beitragsmonate“, was ist das? Beispiel: ein Mann arbeitet 29 Jahre in Rumänien und 1 Jahr in Österreich. Er bekommt eine rumänische Pension von 200,- und eine österreichische von 100,-; Bei der Prüfung der Ausgleichszulage würde sich hier eine (alte) Ausgleichszulage von ca. 580,- ergeben, nach neuem Recht eine von 700,-. Wenn der Mann in Österreich lebt!
2 – Der Mann aus oberem Beispiel lebt in Rumänien. Da jetzt die Ausgleichszulage nicht mehr eine „reine“ Sozialhilfeleistung ist, sondern an Versicherungsleistungen geknüpft, ist die Ausnahmeregelung der Verordnung 883 nicht mehr haltbar. Nach altem Recht würde der Mann 0,- Ausgleichszulage bekommen, nach neuem Recht 700,- . Und davon muss er noch mal Krankenversicherung zahlen, wie er es müsste, wenn er in Österreich leben würde.

Dieses Beispiel lässt sich natürlich auch mit Serbien, Türkei, Australien und vielen Ländern mehr durchrechnen und man kommt auf das selbe Ergebnis.

Meines Erachtens liegt hierin sehr viel mehr Sprengkraft als im „Pensions-Hunderter“ über den man streitet.
Vielleicht liegt es ja auch daran, dass man den Hauptverband der SV-Träger Österreichs auch seit Jahren nicht mehr um Stellungnahmen zu Gesetzesänderungen befragt. Woher sollte auch der Schmied wissen, was dem Schmiedl alles schief gegangen ist?

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