Dienstag, 8. Dezember 2015

Handvenenscan und Hausverstand

Österreich ist ja bekanntlich der Garten Eden der Ärzte.
Nicht nur, weil die meisten hier (mehr oder weniger gratis) studieren um dann gut bezahlte Jobs im Ausland zu übernehmen. Auch für die, die nicht nur gratis sondern auch umsonst studiert haben, findet sich in den Gefilden Österreichs ein Plätzchen.

Erschreckend war natürlich, als der raue Wind der freien Marktwirtschaft plötzlich und unvermutet wehte und die Versicherungen von den Ärzten verlangten, zu kontrollieren, ob den die Patienten für die sie Gelder bezogen auch wirklich versichert waren.
Ein schier überirdisches Geheul erhob sich (weil die Ärztekammer so abgehoben ist? ;) und die horrenden Investitionen in Lesegeräte für e-Karten wurden mit große Plakaten verteufelt. Wahrscheinlich hat damals jedes Plakat so viel gekostet wie fünf Lesegeräte.)

Da dies nicht zu verhindern war schießt man sich nun darauf ein, dass die Karten nicht von den Besitzern vorgelegt werden sondern von Leuten, die gar nicht versichert sind und sich so ärztliche Leistungen erschwindeln würden.
Natürlich ist es keine Sprechstundendame zuzumuten einen Lichtbildausweis zu einer e-card zu verlangen oder gar zu prüfen.
Ein Handvenenscan soll nun Abhilfe schaffen und die Identität des Patienten sicherstellen.

Kratzt sich der alte Kater nachdenklich am ...
Jeder Arzt hat einen Handvenenscanner? Und die sind billiger als Lesegeräte für e-Karten?
Die Zentrale Medizinische Patientendatenbank (ELGA) darf es laut den Ärzten auch nicht geben, weil es (lt. Standesvertretung der Ärzte) viel zu unsicher wenn österreichische Ärzte Daten speichern - aber wie prüft man dann die Handvenen der Kranken, wenn nicht über eine zentrale Datenbank?

Auch eine Kontrolle der medizinischen Leistung scheint geradezu ein Verstoß gegen die Menschenrechte zu sein. Mit der Argumentation, dass die Ärzte ja nicht prüfen können, ob ein Patient nun wirklich krank ist oder sich als Mistery-Shopper nur so stellt.
- Nur - wer könnte das prüfen, wenn nicht ein Arzt? Ist nicht gerade das der Job des Arztes, festzustellen ob eine und welche Krankheit überhaupt vorliegt?

Ach ja, hätte ich fast vergessen - Mit dem Begriff "Arzt" ist natürlich geschlechterübergreifend eine Berufsgruppe und somit auch die "Ärztin" gemein.
Ich hoffe ja doch, dass die Genannten wenigstens den Unterschied kennen.

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